Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liferbedinungen für Stellung und Lieferung von Containern zur Wertstoffentsorgung

Bestellablauf / Bestellbestätigung

Der Kunde kann in unserem Onlineformular eine Bestellung aufgeben. Der Kunde Wählt die Container Größe, den zu entsorgenden Abfall, den gewünschten Lifer Ort aus. der Kunde kann jederzeit durch das Klicken auf  Zurück die Daten ändern Nach dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine E-Mail die den Eingang der Bestellung bestätigt. Dies gilt noch nicht als zusage für ein Zustandekommen eines Vertrages. Nach prüfung der Bestellung und des Lifertermins erhält der Kunde eine E-mail  oder telefonisch eine bestätigung und eine zusage zur Liferung des Containers.

Containerstellung /Liferung

Der Untergrund, auf den der Container gestellt wird. muss ausreichend tragfähig sein. Gegebenfalls muss der Untergrund mit Holzbohlen und Planen abgedeckt werden um Schäden zu vermeiden. Für Schäden am Untergrund sowie für die Tragfähigkeit übernimmt Containerdienst König keinerlei Haftung. am Stellplatz muss ausreichend Plat für das Containerfahrzeug sein, des weiteren muss der Weg dorthin befahrbar für dieses bzgl. Fahrbahnbreite und Untergrund sein. Die Stellung auf öffentlichem Verkersraum braucht eine Genehmigung der jeweils zuständige Behörde dafür ist Der kunde Zuständig und sichert zu dass dies zum jeweiligen Lifertermin und den gesamten Stellzeitraum vorligt. Für eine vorgeschriebene Absicherung des Containers durch Warnbaken und Warnlampen ist der Kunde Zuständig.

Bei Liferung so wie bei Abholung muss ein Ansprechpartner vor Ort sein ,sowie telefonisch über die angegebene Telefonnummer ereichbar sein.

Befüllung des Containers

Container dürfen maximal nur bis zur Ladekante befüllt werden. Die Verteilung des Inhaltes muss gleichmäßig sein. Eine haufenbildung ist zuvermeide. Lose Inhaltsteile, die aufliegen,müssen vor Verrutschen oder dem Hinwegfliegen bei der Fahrt befestigt werden. Schwere Inhalte müssen zuerst eingefüllt werden, um diese am Cntainerboden zu halten, damit der Scherpunkt tief gehalten wird.Ansonsten ist der Container nicht Transportfähig. sollte der Container nicht Transportfähig sein übernimmt der Kunde die Kostenfür einen zweiten Container so wie die Stellungskosten  Der Kunde ist für Schäden, die am Container während der Überlassung entstehen (bspw. bei Befüllung ),haftbar. Sollte der Container bei liferung schäden haben so ist der Kunde verpflichtet, diese dem Fahrer mitzuteilen bzw.Containerdienst König mitzuteilen bzw Fotos einzureichen.

Verwiegung des Containerinhalts

Das angegebene Füllgewicht vom Kunden ist ein Richtwert und kann vom tatsächlichen Füllgewicht abweichen. Der Container wird vor Ort beim Abhollen von König Containerdienst verwogen um das genaue Füllgewicht zu ermitteln. Anhand des bei der Wiegung ergebene Füllgewichts erfolgt die Abrechnung der Entsorgungskosten pro Tonne. 

Containerinhalt

Der Inhalt des Containers ist je nach gewähltem Inhaltstyp wie folgt festgelegt und zu beachten. Sollte eine Vermischung von Abfallarten festgestellt werden, so behält sich König Containerdienst vor, den gesamten Inhalt nach der teuersten Abfallart in Rechnung zustellen.